Förderung von solarthermischen Anlagen
Basisförderung
Wiederaufnahme der Förderung von solaren Trinkwasseranlagen (mindestens 3 qm Bruttokollektorfläche, Mindestspeichervolumen 200 l) Förderung: 50,- €/qm, min. 500,- €
Innovationsförderung (20 bis 100 qm)
Trinkwasseranlage: Bestand 100,- €/qm – Neubau 75,- €/qm
Sonstige Anlagen: Bestand 200,- €/qm – Neubau 150,- €/qm auch erfasst: Anlagen mit höheren solaren Deckungsgraden
Einführung einer ertragsabhänigen Förderung bei großen Solarkollektoranlagen (alternativ zu bestehenden größenabhängigen Förderung): Förderbetrag = Anzahl Module x 0,45 € jähr. Kollektorertrag (gem. solar Keymark Datenblatt 2, Standort Würzburg, bei Kollektortemperatur 50°C)
Förderung von Wärmepumpen (bis 100 kW)
Basisförderung
Förderung von elektrischen Wärmepumpen mit Wärmequellen Erdwärme oder Wasser: 100 €/kW sowie [list type=“arrow-dark“] [li]mind. 4.500,- € bei Erd-Wärmepumpen mit Erdsonde[/li] [li]mind 4.500,- bei allen sonstigen Erdwärme-/Wasser-Wärmepumpen[/li] [/list]
Förderung von Sorptions-/gasmotorischen Wärmepumpen: 100,- €/kW sowie – mind. 4.500,- €
Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen: 40,- €/kW [list type=“arrow-dark“] [li]mind. 1.500,- € bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten WP – mind. 1.300,- € bei sonstigen Luft-Wasser-Wärmepumpen[/li] [/list]
Bonus für lastmanagementfähige Wärmepumpen: 500,- €
Kombinationsbonus erweitert auf Solarkollektoranlagen, die derzeit nicht im MAP förderfähig sind, sofern sie einen Beitrag als Wärmequelle leisten
Innovationsförderung
Einführung einer Innovationsförderung für Wärmepumpen mit hoher Jahresarbeitszahl (Elektro-WP: mind. 4,5; gasbetriebene WP: mind. 1,5) und/oder verbesserter Systemeffizienz (BAFA gibt Einzelheiten hierzu noch bekannt)
[list type=“arrow-dark“] [li]Bestand: max. jeweilige Basisförderung mit einem Zuschlag in Höhe von max. 50% der jeweiligen Basisförderung[/li] [li]Neubau: max. jeweilige Basisförderung[/li] [/list]
Neu: Förderung von Prozesswärme (max. 30% der Nettoinvestitionskosten)
Förderung von Biomasseanlagen (bis 100 kW)
Basisförderung
Pellet-Anlagen: 80,- €/kW sowie – mind. 2.000,- € bei Pelletöfen mit Wassertasche – mind. 3.000,- € bei Pelletkesseln – mind. 3.500,- € bei Pelletkesseln mit Pufferspeicher
Hackschnitzel-Anlagen: 3.500,- € je Anlage
Scheitholz-Anlagen: 2.000,- € je Anlage (keine Änderungen der einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgradvorgaben)
Innovationsförderung
Fördersätze der Innovationsförderung: Brennwertnutzung bei Errichtung der Anlage:
[list type=“arrow-dark“] [li]Bestand: max. jeweilige Basisförderung mit einem Zuschlag in Höhe von max. 50% der jeweiligen Basisförderung[/li] [li]Neubau: max. Basisförderung[/li] [/list]
Sekundäre Partikelabscheidung bei Errichtung der Anlage:
[list type=“arrow-dark“] [li]Bestand: max. jeweilige Basisförderung mit einem Zuschlag in Höhe von max. 50% der jeweiligen Basisförderung[/li] [li]Neubau: max. Basisförderung[/li] [/list]
Neu: Förderung von Prozesswärme (max. 30% der Nettoinvestitionskosten)
Alle Angaben aus dem Informationsportal des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wir übernehmen keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.