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Förderung von solarthermischen Anlagen

Förderung solarthermische Anlage

Basisförderung

Wiederaufnahme der Förderung von solaren Trinkwasseranlagen (mindestens 3 qm Bruttokollektorfläche, Mindestspeichervolumen 200 l) Förderung: 50,- €/qm, min. 500,- €

Innovationsförderung (20 bis 100 qm)

Trinkwasseranlage: Bestand 100,- €/qm – Neubau 75,- €/qm

Sonstige Anlagen: Bestand 200,- €/qm – Neubau 150,- €/qm auch erfasst: Anlagen mit höheren solaren Deckungsgraden

Einführung einer ertragsabhänigen Förderung bei großen Solarkollektoranlagen (alternativ zu bestehenden größenabhängigen Förderung): Förderbetrag = Anzahl Module x 0,45 € jähr. Kollektorertrag (gem. solar Keymark Datenblatt 2, Standort Würzburg, bei Kollektortemperatur 50°C)

Förderung von Wärmepumpen (bis 100 kW)

Förderung Wärmepumpen

Basisförderung

Förderung von elektrischen Wärmepumpen mit Wärmequellen Erdwärme oder Wasser: 100 €/kW sowie [list type=“arrow-dark“] [li]mind. 4.500,- € bei Erd-Wärmepumpen mit Erdsonde[/li] [li]mind 4.500,- bei allen sonstigen Erdwärme-/Wasser-Wärmepumpen[/li] [/list]

Förderung von Sorptions-/gasmotorischen Wärmepumpen: 100,- €/kW sowie – mind. 4.500,- €

Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen: 40,- €/kW [list type=“arrow-dark“] [li]mind. 1.500,- € bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten WP – mind. 1.300,- € bei sonstigen Luft-Wasser-Wärmepumpen[/li] [/list]

Bonus für lastmanagementfähige Wärmepumpen: 500,- €

Kombinationsbonus erweitert auf Solarkollektoranlagen, die derzeit nicht im MAP förderfähig sind, sofern sie einen Beitrag als Wärmequelle leisten

Innovationsförderung

Einführung einer Innovationsförderung für Wärmepumpen mit hoher Jahresarbeitszahl (Elektro-WP: mind. 4,5; gasbetriebene WP: mind. 1,5) und/oder verbesserter Systemeffizienz (BAFA gibt Einzelheiten hierzu noch bekannt)

[list type=“arrow-dark“] [li]Bestand: max. jeweilige Basisförderung mit einem Zuschlag in Höhe von max. 50% der jeweiligen Basisförderung[/li] [li]Neubau: max. jeweilige Basisförderung[/li] [/list]

Neu: Förderung von Prozesswärme (max. 30% der Nettoinvestitionskosten)

Förderung von Biomasseanlagen (bis 100 kW)

Förderung Biomasse Heizkessel

Basisförderung

Pellet-Anlagen: 80,- €/kW sowie – mind. 2.000,- € bei Pelletöfen mit Wassertasche – mind. 3.000,- € bei Pelletkesseln – mind. 3.500,- € bei Pelletkesseln mit Pufferspeicher

Hackschnitzel-Anlagen: 3.500,- € je Anlage

Scheitholz-Anlagen: 2.000,- € je Anlage (keine Änderungen der einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgradvorgaben)

Innovationsförderung

Fördersätze der Innovationsförderung: Brennwertnutzung bei Errichtung der Anlage:

[list type=“arrow-dark“] [li]Bestand: max. jeweilige Basisförderung mit einem Zuschlag in Höhe von max. 50% der jeweiligen Basisförderung[/li] [li]Neubau: max. Basisförderung[/li] [/list]

Sekundäre Partikelabscheidung bei Errichtung der Anlage:

[list type=“arrow-dark“] [li]Bestand: max. jeweilige Basisförderung mit einem Zuschlag in Höhe von max. 50% der jeweiligen Basisförderung[/li] [li]Neubau: max. Basisförderung[/li] [/list]

Neu: Förderung von Prozesswärme (max. 30% der Nettoinvestitionskosten)

Alle Angaben aus dem Informationsportal des BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wir übernehmen keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit.