Die Bundesnetzagentur hat am 01. November 2013 die neuen Zubau Zahlen und Fördersätze bekannt gegeben. Ab dem 01. November 2013 gelten neue EEG-Vergütungssätze über die wir Sie hiermit informieren möchten.
Für Dach- und Freiflächenanlagen die vom 01. August 2013 bis 31. Januar 2014 in Betrieb genommen wurden/werden gelten voraussichtlich folgende Vergütungssätze:
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Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr!
Für die Vergütungshöhe gilt die technische Inbetriebnahme der PV Anlage. Die alten Vergütungssätze finden sie hier.